Anliegenmanagement
Zuständigkeiten
persönliche Probleme > betroffener Fachlehrer
Schwierigkeiten in der Klasse > Klassenlehrer
generelle, organisatorische Probleme > Schulleitung
- Bei Anliegen oder Beschwerden mit großer Tragweite muss umgehend die Schulleitung informiert werden
- Auf jeder Ebene sollen die Gespräche mit den Betroffenen Vorrang haben und gemeinsam Vereinbarungen angestrebt werden
- Alle Vereinbarungen sollen dokumentiert werden (Vorlage im Sekretariat)
Keine Schuldzuweisungen, Ausflüchte, kein Schlagabtausch oder Abwimmeln
Der Instanzenweg
Schritt 1
Anliegen von Eltern
- Gespräch mit der Lehrkraft
Kontaktaufnahme persönlich oder Nachricht über Sekretariat mit Bitte um Rückruf/Rückmeldung
Schritt 2
Konnte das Problem nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte an:
- Elternvertreter der Klassen
Klassenlehrer/-in bzw. Lehrer/-in des Vertrauens bzw.
Klassen-elternvertreter/in bzw.
Schulsozialarbeiter/in bzw.
GT-Leiter/in
Schritt 3
Wenn auf den vorherigen Ebenen keine Abhilfe erwirkt werden konnte, wenden Sie sich bitte an
- Elternbeiratsvorsitzende/r-Elternbeirat,
die erweiterte Schulleitung bzw.
Stufenleitung der Stufen1/2,3/4, 5/6, 7-10 bzw.
GT- Leitung
Schritt 4
Konnte das Problem nicht gelöst werden, wenden Sie sich bitte an
Schritt 5
Sofern der Konflikt innerschulisch nicht lösbar ist, wenden Sie sich bitte an
- die Schulaufsicht (Staatl. Schulamt Konstanz)